Vertragsspieler ist, wer über sein Mitgliedschaftsverhältnis hinaus einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen hat und über seine nachgewiesenen Auslagen hinaus Vergütungen oder andere geldwerte Vorteile von mindestens 250,00 Euro monatlich erhält.
Er muss sich im Vertrag verpflichten, die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben abführen zu lassen, und die Erfüllung dieser Verpflichtung zusammen mit dem Antrag auf Spielerlaubnis, spätestens jedoch binnen drei Monaten nach Vertragsbeginn, durch den Verein nachweisen oder zumindest glaubhaft machen; andernfalls hat er nachzuweisen, dass diese Abführungspflicht nicht besteht.
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Mustervertrag Vertragsspieler
Mustervertrag VertragsspielerMuster Vertragsauflösung (Stand 31.01.2014)
Muster Vertragsauflösung (Stand 31.01.2014)Muster Vertragsauflösung (Stand 31.01.2014)
Muster Vertragsauflösung (Stand 31.01.2014)