Voraussetzungen

Mindestalter
  • 14 Jahre (12 Jahre nach Beschluss Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss)
Weitere Voraussetzungen
  • Mitglied in einem Verein,
  • Interesse am Fußball,
  • Einsatzbereitschaft für jährlich mindestens 20 Spielleitungen
  • und Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen an acht bis zwölf Tagen pro Jahr.

Anmeldung

Nur über die zuständigen Gremien der Kreise und Bezirke:

Prüfung

Schriftliche (Beantwortung von Regelfragen) und auch körperliche Prüfung (zum Beispiel 1.300-m-Lauf in sechs Minuten).

Einsätze

Nach Prüfung, je nach Alter im Junioren- und auch schon im Senioren-Bereich, beginnend in den Basisklassen. Hierbei erfolgt möglichst Betreuung durch erfahrene Kollegen (»Paten«).

Aufstieg

Bei Eignung können gegebenenfalls auf Kreis- und Bezirksebene zwei Klassen in einem Jahr übersprungen werden. Ab Landesliga benötigt jeder Kandidat pro Spielklasse grundsätzlich ein Jahr. Bis in die Bundesliga sollen mindestens sechs bis acht Jahre veranschlagt werden. Die Eignung für die höhere Spielklasse wird durch Schiedsrichter-Beobachter festgestellt.

Finanzen

  • Die Sportkleidung wird normalerweise vom Verein gestellt.
  • Die Fahrtkosten zu den Spielleitungen werden ersetzt.
  • Daneben gibt es abhängig von der Spielklasse Aufwandsentschädigungen.

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