Voraussetzungen
Mindestalter
- 14 Jahre (12 Jahre nach Beschluss Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss)
Weitere Voraussetzungen
- Mitglied in einem Verein,
- Interesse am Fußball,
- Einsatzbereitschaft für jährlich mindestens 20 Spielleitungen
- und Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen an acht bis zwölf Tagen pro Jahr.
Anmeldung
Nur über die zuständigen Gremien der Kreise und Bezirke:
Prüfung
Schriftliche (Beantwortung von Regelfragen) und auch körperliche Prüfung (zum Beispiel 1.300-m-Lauf in sechs Minuten).
Einsätze
Nach Prüfung, je nach Alter im Junioren- und auch schon im Senioren-Bereich, beginnend in den Basisklassen. Hierbei erfolgt möglichst Betreuung durch erfahrene Kollegen (»Paten«).
Aufstieg
Bei Eignung können gegebenenfalls auf Kreis- und Bezirksebene zwei Klassen in einem Jahr übersprungen werden. Ab Landesliga benötigt jeder Kandidat pro Spielklasse grundsätzlich ein Jahr. Bis in die Bundesliga sollen mindestens sechs bis acht Jahre veranschlagt werden. Die Eignung für die höhere Spielklasse wird durch Schiedsrichter-Beobachter festgestellt.
Finanzen
- Die Sportkleidung wird normalerweise vom Verein gestellt.
- Die Fahrtkosten zu den Spielleitungen werden ersetzt.
- Daneben gibt es abhängig von der Spielklasse Aufwandsentschädigungen.
Zum Herunterladen ...
- 01 Bildungskonzept.pdf
Aktualisiert: 27.12.2018
- 02 Struktur VSA.pdf
Aktualisiert: 18.06.2019
- 03 Verwaltungsstruktur der SR.pdf
Aktualisiert: 18.06.2019
- 04 Aufgaben der SR-Ausschüsse.pdf
Aktualisiert: 27.12.2018
- 05 Anforderungsprofil SR-Lehrwarte.pdf
Aktualisiert: 20. November 2015
- 06 Arbeitsprogramm Lehrwarte.pdf
Aktualisiert: 20. November 2015