Der Verbands-Schiedsrichter-Ausschuss ...

- regelt die Ausbildung und Prüfung der Schiedsrichter-Anwärter sowie die Fortbildung der Schiedsrichter, - führt Fortbildungslehrgänge für Jung-Schiedsrichter, Schiedsrichter, Schiedsrichter-Beobachter, Vorsitzende und Mitglieder der Bezirks- und Kreis-Schiedsrichter-Ausschüsse durch, - bildet für die Leitung von Fortbildungslehrgängen und zur Ausrichtung der Schiedsrichter-Lehrarbeit einen Verbands-Schiedsrichter-Lehrstab (NFV SR-Referenten), - nimmt die Schiedsrichter-Ansetzungen für die Spielklassen auf Verbandsebene vor, - setzt Schiedsrichter-Assistenten zu Spielen auf Verbandsebene und in den Spielklassen an, in denen vom Verband Schiedsrichter-Assistenten zu stellen sind, - kann die Ansetzungen von Schiedsrichtern und Schiedsrichter-Assistenten für einzelne Spielklassen auf die Bezirks- und Kreis-Schiedsrichter-Ausschüsse übertragen gegen Kostenerstattung, - überwacht die Leitung der Spiele, zu denen er Schiedsrichter ansetzt, - nimmt nach dem Leistungsprinzip die Einteilung der Verbands-Schiedsrichter und die Auswahl sowie Meldung der Schiedsrichter für Spielleitungen in höheren Spielklassen vor, - ahndet Verstöße von Verbands-, Bezirks- und Kreis-Schiedsrichtern im Zusammenhang mit Spielen, zu denen er die Ansetzung vorgenommen und bei Lehrgängen, zu denen er eingeladen hat.

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