Vertragsinhalte

Was bei Verträgen zu beachten ist

Der Passstelle ist der vollständige Vertrag als Vertragsspieler bzw. eine Kopie des Vertrages einzureichen. Eine Vertragsanzeige ist nicht ausreichend und wird unbearbeitet zurückgeschickt.

Die Passstelle prüft die Verträge u.a. auf folgende Inhalte

Erhält der Spieler für die Dauer der Vertragslaufzeit ein Entgelt von mindestens 250 Euro?

Liegt dem Vertrag der Nachweis über die Zahlung der sozial- und steuerrechtlichen Abgaben bei?

Ist die Passage enthalten, dass der Spieler mit der Unterschrift versichert, keine anderweitige Verpflichtung als Vertragsspieler und/oder Lizenzspieler eingegangen zu sein?

Wurden gültige Vertragslaufzeiten eingetragen? Häufige Fehler sind z. B. falsche Vertragslaufzeiten.

Sind alle Unterschriften vorhanden? Verträge als Vertragsspieler müssen vom Verein und vom Spieler unterzeichnet werden.

Wurde der Vertrag als Vertragsspieler bis zum 30.06. abgeschlossen? Endet die Vertragslaufzeit zu einem anderen Zeitpunkt, ist der Vertrag ungültig und wird unbearbeitet an den Verein zurückgeschickt.

Vorgehen bei Änderungen des Vertrags

Änderungen, die im Vertrag vor Einreichung bei der Passabteilung vorgenommen werden, müssen aus Sicherheitsgründen durch Vereins- und Spielerunterschrift neu bestätigt werden. Fehlt diese erneute Bestätigung oder eine der erforderlichen Unterschriften, wird der Vertrag zur Bestätigung durch Verein und Spieler an den Verein zurückgeschickt.

Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Unterlagen bei der Passabteilung, ob Ihr Vertrag diese Voraussetzungen erfüllt. Wird im Falle eines Vereinswechsels der Vertrag als Vertragsspieler zunächst ohne Spielerantrag bei der Passabteilung eingereicht, ist vom Vertrag schließenden Verein unbedingt zu beachten, dass der Spielerantrag rechtzeitig nachgereicht wird. Die Erteilung einer Spielerlaubnis vor Antragseingang ist ausgeschlossen.

Bedenken Sie bitte, dass die Verwendung unvollständiger Verträge zu Lasten Ihres Vereins geht, weil nach einem Vereinswechsel die Spielberechtigung für Pflicht- und Freundschaftsspiele erst ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen erteilt wird.

Sondervereinbarungen

Etwaige im Vertrag enthaltene Sondervereinbarungen, egal welcher Art, sind von der Passabteilung nicht zu beachten.

Mit Beginn des wirksam angezeigten Vertrages erlischt eine bis dahin geltende Spielerlaubnis für einen anderen Verein.

Eine rechtswirksame vorzeitige Vertragsbeendigung hat das sofortige Erlöschen der Spielerlaubnis zur Folge. Auch bei Zeitablauf des Vertrages erlischt die Spielberechtigung als Vertragsspieler, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Abmeldung.

Mehrere Verträge eines Spielers

Bei Eingang mehrerer Verträge für einen Spieler hat der zuerst beim NFV gültig eingereichte Vertrag Vorrang. Bei Abschluss mehrerer Verträge für die gleiche Spielzeit ist der Spieler wegen unsportlichen Verhaltens zu bestrafen.

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