Nachweispflichten

Abgaben gezahlt?

Vertragsspieler unterliegen verschiedenen Nachweispflichten

Der Verein eines Vertragsspielers muss innerhalb von 3 Monaten ab Vertragsbeginn – nicht ab Datum der Spielberechtigung – gegenüber der Passabteilung den Nachweis erbringen, dass die sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Abgaben abgeführt werden – oder auf Anforderung des Verbandes, die jederzeit möglich ist (z.B. Jahresmeldung)!

Mögliche Konsequenzen

Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht erbracht, ruht die Spielberechtigung, d. h. der Spieler ist für den Verein für Pflicht – und Freundschaftsspiele nicht mehr spielberechtigt. Die Spielberechtigung wird erst wieder erteilt, wenn ein entsprechender Nachweis bei der Passabteilung eingereicht wird.

Was einzureichen ist

Da der Nachweis über die Abführung der Sozial- bzw. Steuerabgaben glaubhaft gemacht werden muss, ist allein eine Bescheinigung des Vereins, die Abgaben abzuführen, nicht ausreichend.

Vielmehr ist der Nachweis durch Vorlage folgender Unterlagen zu erbringen:

  • Anmeldung bei der Krankenkasse oder
  • Bestätigung des Steuerberaters, dass die Abgaben ordnungsgemäß abgeführt werden.
  • Bestätigung durch die »Mini-Job-Zentrale«

Der Nachweis ist erbracht, wenn eine der genannten Bescheinigungen eingereicht wird. Es muss aber jeweils erkennbar sein, um welchen Spieler es sich im Einzelnen handelt.

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