Zweitspielrecht für Senioren

Ein Zweitspielrecht kann gem. § 9a der Spielordnung für Studenten, Berufspendler und vergleichbare Personengruppen unter Beibehaltung ihrer bereits für den Stammverein bestehenden Spielerlaubnis auf Antrag zusätzlich erteilt werden. Das Zweitspielrecht ist auf einen Gastverein beschränkt.

Der Antrag auf Erteilung eines Zweitspielrechtes ist bei der Geschäftsstelle des NFV bis spätestens 15.04. des laufenden Spieljahres einzureichen, um für das laufende Spieljahr noch Berücksichtigung finden zu können.

Voraussetzungen für die Erteilung des Zweitspielrechts sind: 

  • der Nachweis von zwei Wohnsitzen (Erst- und Zweitwohnsitz)
  • grundsätzlich eine Mindestentfernung von 100 km zwischen den beteiligten Vereinen
  • eine schriftliche Begründung und der Nachweis für die Notwendigkeit eines Zweitspielrechts (z. B. Studienbescheinigung bzw. aktueller Nachweis des Arbeitgebers)
  • die schriftliche Zustimmung des Stammvereins.

Ab der Spielzeit 2022/23 kann das Zweitspielrecht online im DFBnet beantragt werden.
Ein erteiltes Zweitspielrecht im Herrenbereich gilt nur für den Einsatz in Spielklassen auf Kreisebene, im Frauenbereich bis zur Bezirksliga. Es ist jeweils befristet bis zum Ende des Spieljahres, in welchem es beantragt wird. Zur Verlängerung muss ein weiterer Antrag gestellt werden.

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