Ü40-Vereinswechsel

Vereinswechsel von Altherrenspielern über 40 Jahre

Wechselt ein Spieler, der das 40. Lebensjahr vollendet hat, außerhalb der Wechselperioden den Verein und stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel zu, kann ein sofortiges Spielrecht für die Altherrenmannschaften des antragstellenden Vereins erteilt werden (§ 5 Absatz 3j NFV-Spielordnung). Der aufnehmende Verein kann den Spieler vor Ablauf der regulären Wartefrist nur im Altherrenbereich einsetzen.

Für den übrigen Herrenbereich wird die Spielerlaubnis unter Berechnung der Wartefrist erteilt.

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