A-Junior in Herrenteams

Der Einsatz von A-Junioren in Herrenmannschaften

Die Bestimmungen zum Spielrecht von A-Junioren in Herrenmannschaften sind zu Beginn des Spieljahres 2000/2001 grundlegend geändert worden – was aber immer noch nicht überall bekannt ist. Eine – nicht unwesentliche – Ergänzung hat der Deutsche Fußball Bund ab dem Spieljahr 2008/09 beschlossen.

Der demographischen Entwicklung Rechnung tragend, kann eine Ausnahmegenehmigung für A-Junioren des jüngeren Jahrganges beantragt werden, die in ihrer Umgebung keine Spielmöglichkeit – auch nicht als Gastspieler oder in einer Jugendspielgemeinschaft – in einer A-Jugendmannschaft finden.

Wegen der häufigen Anfragen zum Einsatz von A-Junioren in Herrenmannschaften weisen wir an dieser Stelle zusammenfassend auf die wesentlichen Regelungen und deren Auswirkungen hin:

Gemäß § 10 Abs. 2 der NFV- Jugendordnung können generell A-Junioren des älteren Jahrganges in allen Herrenmannschaften ihres Vereines eingesetzt werden. Das gilt auch für A-Junioren des jüngeren Jahrganges, sobald sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Im Spieljahr 2022/23 sind dies folgende A-Junioren:

  • Sämtliche A-Junioren des Geburtsjahrganges 2004 (01.01.2004 – 31.12.2004). Sie können ab dem 01.07.2022, also ab dem Beginn des Spieljahres, eingesetzt werden (unabhängig davon, ob sie schon das 18. Lebensjahr vollendet haben oder nicht)!
  • Diejenigen A-Junioren des Jahrgangs 2005, sobald sie das 18. Lebensjahr vollenden.

Für die betroffenen Junioren und die Vereine ergeben sich aus den Regelungen der Spiel- und Jugendordnung folgende spielrechtliche Konsequenzen:

  • Der Einsatz von A-Junioren ist wechselweise zwischen dem Junioren- und dem Herrenbereich möglich (kein Festspielen)! Ein A-Junior spielt sich im Herrenbereich aber dann fest, wenn er auch noch zwischen den verschiedenen Herrenmannschaften »hin- und herpendelt"!
  • Die Ausstellung von »reinen« Seniorenpässen – wenn z.B. keine A-Juniorenmannschaft zum Spielbetrieb gemeldet ist – ist nicht notwendig und wird – auch auf Antrag bei der Passstelle – nicht vorgenommen. Die Juniorenpässe berechtigen automatisch auch zum Einsatz im Seniorenbereich.

Folglich ist auch eine spätere Umschreibung der Pässe überflüssig, wenn die Spieler das »Herrenalter« erreicht haben.

  • Die Spieler gelten, ihren Status betreffend, bis zum Ablauf der in der Jugendordnung beschriebenen Altersklasse als Junior. Sie dürfen folglich an einem Kalendertag nur an 1 Pflicht- oder Freundschaftsspiel oder Turnier teilnehmen. Dies gilt auch für diejengen A-Junioren, die schon das 18.Lebensjahr vollendet haben!
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