Die Erstausstellung eines Spielerpasses

NEU: Die Erstausstellung kann seit dem 1. März 2013 auch »Online« durchgeführt werden!

Eine Erstausstellung kann für alle Spieler beantragt werden, die weltweit noch keine aktive Spielerlaubnis besitzen oder besessen haben. Sollte aber ein Spieler jemals bei einem anderen Verein im Bereich des DFB oder auch im Ausland gespielt haben, so muss ein Vereinswechselantrag gestellt werden – auch wenn er länger nicht gespielt hat und gegebenenfalls auch gar keinen Kontakt mehr zu seinem ehemaligen Verein hat!

Zusätzliche Dokumente

Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag muss bei der Erstausstellung ein amtliches Dokument (mit Name, Vorname und Geburtsdatum) mit eingereicht werden (§ 4 Abs. 4 Spielordnung). Als amtliches Dokument kann in Kopie die Geburtsurkunde, der Personalausweis, der Kinderausweis oder die Meldebescheinigung beigefügt werden.

Spielerlaubnis

Gehen beim NFV die vollständigen Antragsunterlagen ein, wird die Spielerlaubnis für Pflicht- und Freundschaftsspiele ab Eingangsdatum erteilt.

NEU: Die Erstausstellung kann ab 01. März 2013 auch »Online« durchgeführt werden.

Alle Infos zum Online-Verfahren erhalten Sie hier.

Zum Herunterladen - Antrag auf Spielerlaubnis

  • Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis (PDF) - Stand: Mai 2019

    Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis (PDF) - Stand: Mai 2019

    (Das Formular kann elektronisch ausgefüllt und gedruckt werden. Dazu muß das PDF-Formular abgespeichert und beispielsweise mit dem Acrobat Reader geöffnet werden. Das PDF-Formular kann auch ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt werden.)

Weitere Formulare der Passstelle

Hier finden sie weitere Formulare der Passstelle u.a. zu den Themenbereichen Vereinswechsel, Zweitspielrecht, Zusatzerklärungen für ausländische Mitbürger oder Passverlusterklärung.

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