Mitgliedschaft im NFV und Vereinsgründung

Mitglied im Verband können nur gemeinnützige Vereine mit Sitz in Niedersachsen werden. Hier erfahren Sie mehr über das Aufnahmeverfahren und die Vereinsgründung.

Grundvoraussetzung

Bei der Neuaufnahme eines Vereins muss berücksichtigt werden, dass die Mitgliedschaft in einem Sportfachverband wie dem Niedersächsischen Fußballverband e.V. die vorherige Mitgliedschaft in dem zuständigen Dachverband, dem LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) voraussetzt. Das bedeutet, dass parallel zum Aufnahmeverfahren beim NFV ein Aufnahmeverfahren beim LSB durchzuführen ist. Dazu ist natürlich die rechtliche Existenz eines gemeinnützigen und eingetragenen Vereins notwendig. Die Grundlagen für eine Vereinsneugründung halten wir für Sie an dieser Stelle zum Download bzw. zum Ansehen bereit.

Erwerb der Mitgliedschaft gem. § 9 der NFV-Satzung

Der Erwerb der NFV-Mitgliedschaft ist in § 9 der Verbandssatzung geregelt. Ein formloser Aufnahmeantrag ist an den Vorsitzenden des zuständigen Kreises im NFV zu richten. Die Zuständigkeit des jeweiligen NFV-Kreises folgt aus der Ortszugehörigkeit, wo der aufzunehmende Verein seinen Sitz hat. Dem Aufnahmeantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Satzung des (gegründeten) Vereins
  • Gemeinnützigkeitsnachweis (Körperschaftsfreistellungsbescheid des FA)
  • Nachweis der Eintragung im Vereinsregister
  • Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder (nebst E-Mail-Adressen)

Der zuständige NFV-Kreis legt den Aufnahmeantrag dem Verband mit einer Stellungnahme vor. Dieser veranlasst die Veröffentlichung des Aufnahmebegehrens in den Amtlichen Mitteilungen (Fußball-Journal) des Verbandes.

Jedes andere Verbandsmitglied kann innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung gegen die Aufnahme Einspruch einlegen. Über die Aufnahme entscheidet letztlich das Verbandspräsidium durch Beschluss, welcher ebenfalls zu veröffentlichen ist.

Die Aufnahmegebühr beträgt für Vereine, die regelmäßig am organisierten Spielbetrieb teilnehmen, einmalig € 250,00, für Freizeitsportvereine € 50,00.

Daneben erhebt der NFV Mannschaftsgebühren, welche jährlich zu zahlen sind und sich zum Einen an der Mannschaftsart (Senioren, Junioren) und zum Anderen an der Spielklassenhöhe orientieren. Eine Übersicht der Mannschaftsgebühren können Sie sich hier herunterladen bzw. ansehen.

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