Jugendförderverein

Der »Jugendförderverein (JFV)«

Immer lauter wurde in den letzten Jahren der Ruf nach weiteren Kooperationsmöglichkeiten unserer Vereine, die langfristig leistungsorientierten Jugendfußball anbieten wollen. Jugendspielgemeinschaften und das Zweitspielrecht erlauben zwar die Zusammenarbeit von Vereinen, reichen in der Regel aber nicht, um auch diesen ehrgeizigen Vereinen eine Basis für ihre Bestrebungen zu geben.

»Den Großvereinen Paroli bieten können und für leistungsgerechte Spielmöglichkeiten zu sorgen!« – das war und ist das Hauptanliegen interessierter Vereine. Aber auch Spielmöglichkeiten für Spieler mit vorerst weniger Talent sollen in diesem Jugendverein möglich sein, denn eine Entwicklung stellt sich bei vielen Kindern erst später ein!

Diesem Ruf sind die zuständigen Gremien des Verbandes gefolgt: Sie haben beschlossen, dass zukünftig Zusammenschlüsse von Jugendmannschaften in neu gegründeten Jugendfördervereinen möglich sind – ohne dabei die Spielklasse zu verlieren. Vorteil der Eigenständigkeit ist, dass dadurch die Jugendmannschaften dieser Vereine bis in die höchsten Spielklassen auf DFB-Ebene durchstarten können.

Damit keiner im Regen stehen bleibt, bieten wir mit den von uns zum Download hinterlegten Dokumenten einige Informationen, vielleicht auch Anregungen, zu diesem Thema an. Die zentrale Vorschrift zum JFV ist der § 13 der Jugendordnung.

Zu dem hinterlegten Kooperationsvertrag sei angemerkt, dass ein solcher Vertrag ausschließlich zur Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen den beteiligten Stammvereinen und dem JFV dient (Stichwort Finanzierung des JFV, etc.).

Für die wirksame Übertragung der beim NFV bestehenden Jugendspielklassen der Stammvereine an den JFV bedarf es eines sogenannten Spaltungs- und Übernahmevertrages. Zum wirksamen Abschluss eines solchen Vertrages müssen die beteiligten Stammvereine jeweils eine entsprechende Beschlussfassung der Mitgliederversammlung herbeiführen, da es sich dabei um eine Abspaltung von Vereinsvermögen handelt.

Weitergehende Informationen erhalten Sie über unser Referat Vereins- und Verbandsrecht bzw. über unsere Rechtsabteilung.

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