Voraussetzungen für die Einleitung des Freigabeverfahrens

Zur Beantragung eines Freigabescheins muss der aufnehmende Verein generell einreichen

  • den Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis mit der Angabe der Staatsangehörigkeit,
  • die Zusatzerklärung für ausländische Mitbürger mit den vollständigen Angaben für ausländische Spieler,
  • die Kopie eines amtlichen Dokumentes (Geburtsurkunde, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung).

Bei Junioren und Juniorinnen zwischen dem vollendeten 10. und 18. Lebensjahr ist die Erteilung der Spielerlaubnis grundsätzlich nur dann möglich, wenn auch die Eltern in Deutschland leben.

Dadurch soll der Grundgedanke gewahrt bleiben, dass ein Wechsel von Jugendlichen aus rein fußballerischen Gründen versagt bleibt (Schutz Minderjähriger).

Deshalb muss neben dem

  • Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis und
  • der Zusatzerklärung für Junioren und Juniorinnen ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zum 18. Lebensjahr (oben im Download-Kasten als PDF)

auch eine

  • Meldebescheinigung der Eltern, ausgestellt von der zuständigen Gemeinde/Stadt

zwingend eingereicht werden!

Problematisch ist deshalb die Erteilung einer Spielerlaubnis für Austauschschüler und Flüchtlingskinder, deren Eltern im Heimatland leben.

Für diese Jugendlichen können zwar über den NFV Ausnahmegenehmigungen bei der FIFA beantragt werden, ob sie auch erteilt werden, muss der Einzelfall zeigen.

Zusatzunterlagen/Zusätzliche Angaben

Bei allen Spielern, deren Staatsangehörigkeit  

  • argentinisch,
  • amerikanisch(USA) oder
  • mexikanisch

ist oder in einem dieser Länder einem Verein angehört haben und in das Bundesgebiet wechseln wollen, muss eine Zusatzerklärung des entsprechenden Landes eingereicht werden (siehe Downloadlinks weiter unten)

Sonderregeln anderer Staaten

Für einige Länder müssen gesonderte Angaben bzw. Unterlagen eingereicht werden. Fehlen diese Unterlagen bzw. die Angaben bei der Antragsstellung, muss der Antrag von der NFV-Passstelle zurückgegeben werden. Eine tabellarische Übersicht finden Sie hier zum Herunterladen.

Zum Herunterladen ...

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