Erteilung der Spielerlaubnis

Bei allen Spielern ab dem 10. Lebensjahr beantragt die NFV-Passstelle über den DFB den internationalen Freigabeschein.

(Für Spieler unter 10 Jahren muss kein Freigabeschein beantragt werden)

Spieler ohne Verein

Auch Spieler (inklusive Junioren und Juniorinnnen ab dem 10. Lebensjahr), die keinem Verein im Ausland angehört haben, erhalten erst mit Freigabe durch den Deutschen Fußballbund eine »vorläufige sofortige Spielerlaubnis«.

Sollte jedoch der abgebende Nationalverband Einwände gegen eine Erteilung einer Spielerlaubnis innerhalb eines Jahres schriftlich an den DFB/NFV richten, kann die erteilte Spielerlaubnis von der NFV-Passstelle zurückgezogen werden.

Spieler mit Verein im Ausland

Bei Spielern, die von einem Verein im Ausland in das Bundesgebiet wechseln, wird die Spielerlaubnis grundsätzlich erst nach Eingang des internationalen Freigabescheins erteilt.

Eine vorläufige Spielerlaubnis kann auch bei einem internationalen Vereinswechsl dann erteilt werden, wenn der abgebende Nationalverband nicht innerhalb von 30 Tagen nach Anfrage durch den DFB antwortet.

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