Die Höhe der Entschädigung variiert bei Spielerinnen je nach der Spielklasse.
Sie beträgt bei Spielerinnen ...
- der 1. Frauen-Spielklasse (Bundesliga) 2.500,- €
- der 2. Frauen-Spielklasse (2. Bundesliga) 1.000,- €
- der 3. Frauen-Spielklasse (Regionalliga) 500,- €
- unterhalb der 3. Frauen-Spielklasse (Kreisklasse bis Oberliga Niedersachen) 250,- €