Der digitale Spielerpass

Der herkömmliche Spielerpass in Papierform wurde am 01.07.2020 durch den sogenannten digitalen Spielerpass ersetzt. Das heißt, dass der Papier-Spielerprass nicht mehr ausgestellt wird. Sämtliche Daten (Name, Geburtsdatum, Datum der Spielrechtrechterteilung), die auf dem Spielerpass abgedruckt waren, können jetzt online abgerufen werden.

Beim digitalen Spielerpass bedarf es zusätzlich eines im DFBnet hochgeladenen Spielerfotos, das eine Identitätsprüfung vor Ort anlässlich eines Spiels ermöglicht.

Im Zusammenhang mit dieser Neuerung entstehen voraussichtlich aber auch Unsicherheiten und vor allem rechtliche Fragen, die wir im Folgenden beantworten möchten.

FAQ - Digitaler Spielerpass

Was versteht man unter dem digitalen Spielerpass?

Mit dem digitalen Spielerpass soll der bisherige Spielerpass in Papierform ersetzt werden. Die Legitimation eines Spielers erfolgt dann über ein hochgeladenes Foto im DFBnet.

In welchen Spiel- und Altersklassen findet der digitale Spielerpass Anwendung?

Der digitale Spielerpass wird in allen Spiel- und Altersklassen mit Wirkung zum 01.07.2020 Anwendung finden. Der Ausdruck von Spielerpässen in Papierform wird ab diesem Datum nicht mehr stattfinden.

Welche Unterlagen benötigt der Verein vom Spieler/von der Spielerin bzw. von den gesetzlichen Vertretern zum Hochladen von Spielerfotos?

  • Ggf. ein zur Verfügung gestelltes digitales Foto
  • Einverständniserklärung zur Verarbeitung/Nutzung von Spielerdaten und Spielerfoto (ggf. inkl. Bildrechte)
  • Ggf. Einwilligung zur Veröffentlichung auf fussball.de

Wie lade ich ein Spielerfoto im DFBnet hoch?

Im DFBnet können vom Mannschaftsverantwortlichen die digitalen Spielerfotos über die Spielberechtigungsliste über den Punkt „Spieler bearbeiten“ im Reiter „Foto“ hochgeladen werden.

Eine ausführliche Anleitung zum Hochladen eines Spielerbildes finden Sie oben im Downloadbereich

Muss bei Spieler*innen mit einem Zweitspielrecht, einer Gastspielerlaubnis bzw. Spieler*innen eines Jugendfördervereins jeweils ein „zweites“ Spieler*innen-Foto im DFBnet hochgeladen werden?

Ja, in der Spielberechtigungsliste des Gastvereins bzw. im Stammverein eines JFVs (Einsatz in einer eigenständigen Mannschaft) muss ein separates Bild im DFBnet hochgeladen werden. Fotos im DFBnet sind einem Verein und nicht einem/einer Spieler*in zugeordnet. Dementsprechend ist von jedem Verein ein Foto im DFBnet in der Spielberechtigungsliste hochzuladen.

Ist das Spielerfoto bei fussball.de ersichtlich?

Personenbezogene Daten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sind grundsätzlich nicht auf fussball.de einsehbar und werden dort mit „k.A.“ (keine Angabe) angezeigt.

Ausschließlich mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung (Einwilligung) der Erziehungsberechtigten kann vom Mannschaftsverantwortlichen im DFBnet ausgewählt werden, dass personenbezogene Daten der Kinder bei fussball.de veröffentlicht werden.

Bei allen Spielern/Spielerinnen über 16 Jahren kann über das DFBnet ebenfalls vom Mannschaftsverantwortlichen ausgewählt werden, welche personenbezogenen Daten über fussball.de veröffentlicht werden sollen. Möchte ein Spieler/eine Spielerin nicht, dass seine Daten auf fussball.de ersichtlich sind, muss er dies seinem Mannschaftsverantwortlichen mitteilen bzw. bei der Antragstellung auf dem Antragsformular das entsprechende Kreuz nicht setzen. Anschließend erscheint der Spieler/die Spielerin auf fussball.de ebenfalls mit „k.A.“.

Wer kann das Spielerfoto einsehen?

Das Foto wird im internen Bereich des DFBnet hochgeladen und kann nur von berechtigten Personen eingesehen werden.

Das Foto ist zeitlich begrenzt einsehbar für:

  • Mannschaftsverantwortliche von Heim- und Gastmannschaft
  • Schiedsrichter

Unbegrenzt einsehbar ist das Foto für:

  • Staffelleiter bzw. Vertreter
  • Sportrichter bzw. Vertreter (im Falle eines Sportgerichtverfahrens)
  • Hauptamtliche Mitarbeiter des NFV
  • DFBnet-Administratoren

Darüber hinaus kann das Foto auch zur Veröffentlichung auf fussball.de freigegeben werden. Hier ist das Foto zeitlich unbegrenzt einsehbar für jede Person mit Internetanschluss.

Ist die Kontrollfunktion einer Spielerlaubnis durch die Einführung des digitalen Spielerpasses weiterhin gewährleistet?

Durch die Einführung des digitalen Spielerpasses kann das Bestehen einer Spielerlaubnis jederzeit über das DFBnet nachgewiesen werden.

Die Kontrollfunktion einer Spielerlaubnis wird durch den digitalen Spielerpass sogar erhöht, da der Upload-Verlauf eines Spielerfotos kontrolliert werden kann. Dementsprechend ist der Einsatz eines Spielers auf einen fremden Spielerlaubnis leichter zu entdecken.

Zudem kann der Spielerpass in Papierform nicht mehr verloren gehen, wodurch eine Spielerlaubnis jederzeit nachgewiesen werden kann. Folglich fällt auch die Erstellung von Duplikaten weg.

Muss ich die Spielerpässe in Papierform weiterhin mitführen und vorlegen?

Ab dem Stichtag 01.07.2020 müssen Spielerpässe in Papierform nicht mehr mitgeführt und vorgelegt werden. Sie können aber weiterhin als Ersatznachweis einer Spielerlaubnis dienen. Eine aktive Spielerlaubnis wird aber vorzugsweise über das Spielerportrait im DFBnet nachgewiesen.

Was passiert, wenn das DFBnet ausfällt oder kein Zugang zum Internet besteht?

Wenn das DFBnet ausfällt oder der Zugang zum Internet nicht gewährleistet ist, können die Spielberechtigungen der Mannschaft über den Ausdruck der digitalen Spielerpassmappe nachgewiesen werden.

Die digitale Spielerpassmappe sollte im Vorfeld von einem Mannschaftsverantwortlichen im DFBnet über die Spielberechtigungsliste nach Auswahl der Mannschaft unter dem Punkt „Drucken mit Foto“ ausgedruckt werden.

Wir empfehlen den Verein daher, einen Ausdruck der Spielerpassmappe stets mitzuführen, um die Spielerlaubnis jederzeit nachweisen zu können.

Was passiert mit den „alten“ Spielerpässen in Papierform?

Die Spielerpässe in Papierform sollen von den Vereinen für zwei Jahre archiviert werden; einer Zusendung an die Geschäftsstelle des NFV bedarf es daher nicht. Nach Ablauf der zwei Jahre können die Spielerpässe dann vernichtet werden.

Was ändert sich bei der Passkontrolle?

Die Kontrolle der Spielerlaubnis erfolgt vom Schiedsrichter vorzugsweise über das DFBnet. Hierzu loggt sich der Schiedsrichter auf seinem Handy oder auf dem vom Heimteam zur Verfügung gestellten mobilen Gerät mit seinen Zugangsdaten ein. Über die Aufstellung kann jede Spielerlaubnis einzeln eingesehen und kontrolliert werden.

Ersatzweise kann eine aktive Spielerlaubnis aber auch über die ausgedruckte Spielerpassmappe nachgewiesen werden.

Was passiert, wenn bei der digitalen Spielerlaubniskontrolle festgestellt wird, dass Fotos fehlen?

Die Identität eines Spielers kann im Zweifelsfall über einen Lichtbildausweis oder auch ersatzweise mit dem alten Spielerpass nachgewiesen werden.

Im Spielbericht ist dann durch den Schiedsrichter zu vermerken, dass kein Spielerfoto hochgeladen ist, sodass der Staffelleiter auf das zeitnahe Hochladen hinwirken kann.

Müssen die Vereine einen ausgedruckten Spielbericht zur Verfügung stellen?

Der Spielbericht muss von den Vereinen nicht mehr ausgedruckt werden, sofern die Passkontrolle direkt mit einem mobilen Gerät stattfindet.

Findet die Passkontrolle aber anhand der ausgedruckten Spielerpassmappe statt, muss weiterhin der Spielbericht ausgedruckt werden.

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