Fortbildung Trainer C-Lizenz

ehemals C-Breitenfußball

Gemäß DFB-Ausbildungsordnung verfällt die Lizenz nach Ablauf der Gültigkeitsdauer. Das Ablaufdatum können Sie der Lizenzkarte entnehmen.

Zur Verlängerung müssen Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, wie z.B. Kurzschulungen, von insgesamt mindestens 20 Lerneinheiten (LE) nachweisen. Auf Antrag erfolgt dann die Verlängerung der Lizenz um weitere 3 Jahre (= Verlängerungszeitraum).

Der Verlängerungsantrag ist über den Vorsitzenden Ihres Kreisqualifizierungsausschusses (VKQA) zu stellen. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich „Kompaktverlängerungen“ mit 20 Lerneinheiten, die direkt in der Sportschule Barsinghausen durchgeführt werden. Die Kontaktdaten der VKQA finden Sie unter diesem Link.

Für die Verlängerung der Trainer C-Lizenz ist seit dem 01.01.2017 ebenfalls die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses notwendig. (Nicht älter als drei Monate!)

Seit dem 01.01.2018 werden aufgrund der Umstellung auf das neue DOSB-Lizenzmanagementsystem (LiMS) keine Eintragungen mehr in dem alten DOSB-Heft vorgenommen. 

Durch Vorlage Ihrer gültigen Trainerlizenz, aus der Ihre Lizenznummer hervorgeht, kann Ihr Verein beim Kreis- bzw. Stadtsportbund (KSB bzw. SSB) weiterhin Zuschüsse für Sie als Trainer/in beantragen. Hierzu wird von uns Ihre Lizenz an den Landessportbund Niedersachsen (LSB) übermittelt und von Ihrem KSB bzw. SSB vom LSB abgefragt.

Wird die Verlängerung nicht fristgerecht, aber noch innerhalb des vorgesehenen und oben genannten Verlängerungszeitraums von 3 Jahren beantragt, wird die Lizenz nur für den dann noch verbleibenden Verlängerungszeitraum ausgestellt.

Wird die Verlängerung nach Ablauf des vorgesehenen Verlängerungszeitraums von 3 Jahren beantragt, muss die Lizenz neu beantragt und die Gebühr für die erstmalige Neuausstellung gezahlt werden.

Für die Neuausstellung sind die entsprechenden Fortbildungen für die Zeiten der Ungültigkeit der Lizenz, höchstens aber 80 LE Fortbildung, nachzuweisen.

Ist ein Trainer nicht mehr Mitglied eines dem DFB angehörenden Vereins, endet zum gleichen Zeitpunkt die Berechtigung als Trainer mit DFB-Lizenz zu arbeiten.

Dezentrale Fortbildung in den Kreisen

Die dezentrale Fortbildung wird von den zuständigen Vorsitzenden der Kreisqualifizierungsausschüsse eigenverantwortlich organisiert und inhaltlich zusammengestellt.

Die Termine können beim Vorsitzenden des Kreisausschusses für Qualifizierung erfragt werden.

Der Antrag auf Verlängerung der Lizenz kann ebenfalls nur über den Vorsitzenden des Kreisqualifizierungsausschusses gestellt werden. Eine direkte Einreichung der Lizenz beim NFV in Barsinghausen ist nicht möglich!

Zentrale Fortbildung in Barsinghausen

Der Lizenzinhaber kann zwischen verschiedenen Schwerpunktthemen wählen:

  • Saisonvorbereitung für C-/B-/A-Junioren (Sommer/Winter)
  • Einführung in das Spiel mit der 4er-Kette
  • Futsal – Training und Spiel
  • Koordinations- und Schnelligkeitstraining
  • Taktik im Kinder- und Jugendfußball
  • Persönlichkeitsentwicklung bei Kindern und Jugendlichen

Zielgruppe

Lizenzierte C-Trainer (ehemals Trainer C Breitenfußball)

Kosten

Die Lehrgangsgebühr für die Verlängerung der C-Lizenz sind der jeweiligen Modulbeschreibung im Veranstaltungskalender zu entnehmen.

Lizenzverlängerungsgebühr (zusätzlich separat zu zahlen):

Ausstellung und Verlängerung DFB-Lizenz und Übermittlung der verlängerten DOSB-Lizenz an LSB/DOSB - 20,00 €

Hinweis

Erweitertes Führungszeugnis:

Für die Verlängerung der Trainer B-Lizenz ist ab dem 01.01.2017 ebenfalls die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses notwendig - Nicht älter als drei Monate! (Download Vordruck Antragsformular)

Bildungsurlaub

Für die in der Sportschule zentral angebotenen mindestens dreitägigen Lehrgänge kann Bildungsurlaub beantragt werden. (Anerkannt nach dem NBildUg, AZ.: 1213/216.)

ACHTUNG: Auf die 2-tägigen Fortbildungslehrgänge wird kein Bildungsurlaub gewährt!

Termine und Anmeldung

Angebot und Anmeldung

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